Projektförderung durch die Bürgerstiftung Ostfalen
Who can apply: Antragsberechtigt sind Projekte von Vereinen, Institutionen und Initiativen, die gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung sind und deren Projektziele mit den Satzungszwecken der Bürgerstiftung Ostfalen vereinbar sind. Vor Antragstellung wird eine kurze Anfrage zur grundsätzlichen Förderfähigkeit empfohlen. Nicht gefördert werden u.a. Personalkosten und laufende Kosten (nur ausnahmsweise als Anschubfinanzierung), dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse, kommerzielle Vorhaben, Bau- und Sanierungsvorhaben, Fundraising-Aktivitäten, politische Gruppierungen, bereits begonnene oder durchgeführte Projekte sowie Projekte außerhalb des Fördergebiets.
Deadline: Anträge für die nächste Vorstandssitzung müssen bis 01. August 2026 eingereicht werden; die nächste Vorstandssitzung findet am 05. August 2026 statt.