Projektförderung für gemeinnützige Initiativen und Projekte in und um Osnabrück
Who can apply: Anträge können ausschließlich gemeinnützige Institutionen, Einrichtungen, Vereine und Initiativen mit Sitz in Osnabrück stellen. Gefördert werden Projekte Dritter, die den Zielen der Stiftung zuordenbar sind. Einzelpersonen sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt.
Deadline: Einzelanträge ganzjährig; zusätzlich wird jährlich ein Förderschwerpunkt öffentlich ausgeschrieben.