Förderung lokaler Projekte (Bürgerstiftung Langenargen)
Who can apply: Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Institutionen, Einrichtungen, Vereine und Initiativen aus der Gemeinde Langenargen. Keine Förderung kommerzieller Vorhaben, laufender allgemeiner Betriebskosten, dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse oder bereits begonnener/abgeschlossener Projekte.
Deadline: Keine festen Fristen angegeben; Anträge werden fortlaufend in den Gremien behandelt.