Förderantrag der Bürgerstiftung Hanau Stadt und Land
Who can apply: Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Einrichtungen. Geschäfts- oder Wohnsitz bzw. die Umsetzung der Maßnahme oder des Projekts muss im Fördergebiet der Bürgerstiftung erfolgen. Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist nachzuweisen. Keine Dauerförderung einzelner Projekte.
Deadline: Fördermittel werden im 4. Quartal eines jeden Jahres für das kommende Jahr vergeben.