Förderantrag der Bürgerstiftung Hanau Stadt und Land
Who can apply: Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Einrichtungen. Der Sitz oder die Umsetzung der Maßnahme/des Projekts muss im Fördergebiet der Bürgerstiftung liegen. Die Gemeinnützigkeit muss nachgewiesen werden. Keine Dauerförderung einzelner Projekte.
Deadline: Einsendeschluss für die Unterlagen ist der 31. August jeden Jahres. Entscheidungen im 4. Quartal.