Förderung durch Bürgerstiftung Gröningen (jährliche Projektförderung)
Who can apply: Projekte, die den in der Satzung genannten gemeinnützigen Zwecken dienen (Kultur, Jugend, Soziales, Bildung, Sport, Heimatschutz, Denkmalschutz, Naturschutz). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen; Empfänger sollen über Verwendung Rechenschaft ablegen. Anträge nur mit aktuellem Formular werden berücksichtigt.
Deadline: Im Text: "Ihre Anträge für das Jahr 2025 können Sie bis zum 15. August 2024 bei uns einreichen." Allgemein werden Fristen genannt; es wird ein jährliches Fristmodell kommuniziert.