Projektförderung der Bürgerstiftung Geislingen an der Steige
Who can apply: Projekte müssen den Satzungszielen entsprechen, zeitlich begrenzt sein, Kooperationspartner benennen, eine Eigenbeteiligung vorsehen, innerhalb von 12 Monaten nach Zusage beginnen und dürfen keine Pflichtaufgaben von Stadt, Landkreis oder Land ersetzen. Förderfähig sind nur Vorhaben mit gemeinnützigem Bezug; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Deadline: Ausschreibung im Februar jeden Jahres; Antragseingang bis Ende April; Förderentscheidung im Juli.