Projektanträge / Förderung von Projekten in Dülmen
Who can apply: Förderfähig sind Projekte, die den satzungsgemäßen Zwecken der Bürgerstiftung Dülmen entsprechen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Empfänger von Stiftungsmitteln müssen auf Verlangen Rechenschaft über die Verwendung ablegen.
Deadline: Keine feste Frist genannt; Anträge werden fortlaufend entgegengenommen und in der nächsten Vorstandssitzung beraten.