Förderantrag stellen / Projektförderung der Bürgerstiftung Bremen
Who can apply: Projekte sollen überwiegend von Freiwilligenengagement geprägt sein, gemeinnützig im Sinne von § 58 AO sein, einen spürbaren Nutzen für das Gemeinwesen haben und die Förderschwerpunkte der Bürgerstiftung berühren. Weitere Kriterien sind sozialer Zusammenhalt, Kooperationen/Netzwerke, Wirkung/Nachhaltigkeit, Kreativität, ehrenamtliche Umsetzung sowie eine solide und transparente Kalkulation. Die Bürgerstiftung übernimmt grundsätzlich keine Personalkosten und/oder Overheadkosten.
Deadline: Keine festen Fristen genannt; Anträge können laufend eingereicht werden und werden vom Vorstand unter Berücksichtigung der Kriterien entschieden.