Projektförderung der Bürgerstiftung Bayreuth - Stadt und Land
Who can apply: Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die dem Gemeinwohl dienen und einen Bezug zu Bayreuth bzw. der Region haben. Bevorzugt werden Anschubfinanzierungen und einmalige Projekte. Die Förderung erfolgt unabhängig von der Rechtsform der antragstellenden oder empfangenden Organisation; Pflichtaufgaben von Staat und Kommunen werden nicht gefördert. Eine gesicherte Gesamtfinanzierung muss dargestellt werden.
Deadline: Zweimal jährlich im Rahmen der Sitzungen von Stiftungsvorstand und Stiftungsrat; keine konkreten Fristen genannt.