Projektförderung der Bürgerstiftung Backnang
Who can apply: Gemeinnützige Projekte im Rahmen der satzungsgemäßen Zwecke; antragsberechtigt sind Schulen, Kindertageseinrichtungen, Vereine, Einrichtungen und Institutionen. Der Vorstand entscheidet nach Zweckbezug, Unterstützungsbedarf und verfügbarer Mittelverteilung.