Förderantrag / Projektförderung der Bürger- und Energiestiftung Lichtenau/Westfalen
Who can apply: Anträge müssen einem oder mehreren Satzungszwecken zuordenbar sein. Bevorzugt werden Vorhaben mit erkennbarem Eigenengagement bzw. Eigenanteil. Bei Vereinsanträgen soll die Abstimmung mit dem Vereinsvorstand erfolgen.
Deadline: Anträge bis Ende eines Quartals; nächster Abgabetermin: 30. Juni 2026.