Projektförderung / Förderanträge der Bürger-Stiftung Stormarn
Who can apply: Anträge können grundsätzlich nur von als gemeinnützig anerkannten Vereinen, Stiftungen und Gesellschaften oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften gestellt werden. Kirchen oder kirchliche Einrichtungen können nur nicht konfessionsgebundene Vorhaben beantragen. Ausgeschlossen sind bereits beschlossene, begonnene oder abgeschlossene Vorhaben, Vorhaben mit Start in den nächsten 4 Wochen, Pflichtleistungen der öffentlichen Hand, ausschließlich Personalkosten und Einzelpersonen.
Deadline: Keine festen Fristen genannt; Anträge müssen jedoch so gestellt werden, dass das Vorhaben nicht innerhalb der nächsten 4 Wochen nach Antragstellung beginnt.