Projektförderung / Förderantrag stellen
Who can apply: Anträge können grundsätzlich nur von als gemeinnützig anerkannten Vereinen, Stiftungen und Gesellschaften oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften eingereicht werden. Kirchen/kirchliche Einrichtungen nur für nicht konfessionsgebundene Vorhaben. Ausgeschlossen sind u. a. bereits begonnene/abgeschlossene Vorhaben, Projekte die innerhalb von 4 Wochen beginnen, Pflichtaufgaben öffentlicher Hand, ausschließlich Personalkosten und Einzelpersonen.
Deadline: Keine feste Frist genannt; Förderantrag muss rechtzeitig vor Projektbeginn eingereicht werden. Projekte dürfen nicht innerhalb der nächsten 4 Wochen nach Antragstellung beginnen.