Projektförderung / Förderantrag stellen
Who can apply: Anträge können grundsätzlich nur von als gemeinnützig anerkannten Vereinen, Stiftungen und Gesellschaften oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften eingereicht werden. Kirchen und kirchliche Einrichtungen nur für nicht-konfessionsgebundene Vorhaben. Ausgeschlossen sind bereits beschlossene, begonnene oder abgeschlossene Vorhaben, Pflichtaufgaben öffentlicher Hand, ausschließlich Personalkosten und Einzelpersonen.
Deadline: Anträge sollen nicht für Vorhaben gestellt werden, die in den nächsten 4 Wochen beginnen. Keine feste Frist genannt.