Förderantrag / Projektförderung der Brost-Stiftung
Who can apply: Gefördert werden Projekte, die zu den satzungsgemäßen Förderzwecken der Brost-Stiftung passen, insbesondere in Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, Volks- und Berufsbildung, Wohlfahrtspflege, öffentlichem Gesundheitswesen und öffentlicher Gesundheitspflege sowie mildtätigen Bereichen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Ruhrgebiet. Anträge müssen vollständig eingereicht werden; die Stiftung bevorzugt wissensbasierte, konzeptionsstarke, mutige und zukunftsweisende Projekte, möglichst mit Kooperationsbezug und gesellschaftlicher Wirkung.
Deadline: Keine festen Fristen; Förderanträge werden jederzeit entgegengenommen und laufend durch den Vorstand entschieden.