Reguläre Projektförderung / Förderanträge der Stiftung
Who can apply: Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, kirchliche Organisationen oder Initiativgruppen im Bereich des Bistums Hildesheim; Einzelfallhilfe muss von einer Kirchengemeinde oder kirchlichen Einrichtung gestellt werden; Antragsteller sollen sich der kirchlichen Idee einer „Kultur des Lebens“ verpflichtet fühlen.
Deadline: Keine feste Frist genannt; Anträge werden nach Eingang und Beiratssitzung entschieden.