Fördermittel für betreute und benachteiligte Personen
Who can apply: Gefördert werden können ausschließlich Menschen, welche unter gesetzlicher Betreuung stehen. Der Stiftungszweck richtet sich vornehmlich an Personen im Amtsgerichtsbezirk Jever; bei ausreichenden Mitteln auch in angrenzenden Amtsgerichtsbezirken.