Denkmalförderung / Förderrichtlinien für die Bewilligung finanzieller Fördermittel zur Erhaltung von Kulturdenkmalen
Who can apply: Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte (z. B. Pächter, Erbbauberechtigte), gemeinnützige Trägervereine oder Stiftungen sowie in besonderen Fällen Fachleute; ein Antrag durch Nicht-Eigentümer ist mit schriftlichem Einverständnis des Eigentümers möglich. Gefördert werden eingetragene Kulturdenkmale in Deutschland, deren Bestand ohne Sonderhilfe gefährdet ist. Eine schriftliche Antragstellung bis 31.8. für das Folgejahr ist erforderlich.
Deadline: Antragsfrist bis 31.8. für das Folgejahr; Entscheidung im 1. Jahresquartal.