Ihre Projektanfrage
Who can apply: Antragsberechtigt sind grundsätzlich Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. sonstige gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich engagierte Organisationen. Förderanträge können ausschließlich über eine Einrichtung und nicht durch Einzelpersonen eingereicht werden.
Deadline: Anträge können bis einschließlich 31. Dezember eines jeden Jahres eingereicht werden. Bewilligungen darüber trifft die Stiftung im ersten Quartal des Folgejahres.