Förderung von Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
Who can apply: Antragsteller können natürliche und juristische Personen sein, sofern die nötige Befähigung zur erfolgreichen Durchführung von Vorhaben und ordnungsgemäße Geschäftsführung gegeben ist. Fördermittel werden in der Regel nur für Vorhaben innerhalb Bayerns vergeben; grenzüberschreitender Mitteleinsatz ist im Einzelfall mit unmittelbarem Bezug zu Förderprojekten möglich. Projekte dürfen vor Bewilligung nicht begonnen worden sein.
Deadline: Förderanträge, die in einer Stiftungsratssitzung behandelt werden sollen, müssen bis zur genannten Frist vorliegen; die Website nennt als nächstes Beispiel den 30.09.2026 für die Sitzung am 17.11.2026.