Denkmalförderung (Förderung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen)
Who can apply: Gefördert werden eingetragene Kulturdenkmale in Deutschland, die sich im Besitz von Privatpersonen, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften, Kommunen oder Landkreisen befinden. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte (z. B. Pächter, Erbbauberechtigte), gemeinnützige Trägervereine oder Stiftungen; in besonderen Fällen auch Fachleute für Einzelleistungen. Erforderlich sind eine telefonische Erstberatung, ein schriftlicher Förderantrag, Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege, denkmalrechtliche Genehmigung, Kosten- und Finanzierungsplan, Fotos, Planunterlagen und Baugeschichte. Werbung für kommerzielle Zwecke am Denkmal schließt eine Förderung aus.
Deadline: Jährlich bis 31. August für das Folgejahr; Entscheidung im 1. Quartal des Folgejahres.