Denkmalförderung / Finanzielle Förderung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen
Who can apply: Gefördert werden eingetragene Kulturdenkmale in Deutschland, insbesondere in Privat-, gemeinnütziger, kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte; Anträge durch Nicht-Eigentümer sind mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers möglich. Erforderlich sind u. a. denkmalrechtliche Genehmigungen, Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege, Kosten- und Finanzierungsplan und Fotodokumentation.
Deadline: 31. August für Förderungen im Folgejahr; Entscheidung im 1. Quartal des Folgejahres