Programm zur Förderung investiver Projekte kleiner Kultureinrichtungen
Who can apply: Antragsberechtigt sind kleine Kultureinrichtungen mit in der Regel nicht mehr als drei Vollzeitstellen; öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt; Sitz im Wirkungsbereich der Oldenburgischen Landschaft erforderlich.
Deadline: Antragstermin 30.9.2026