Denkmalförderung
Who can apply: Antragsteller müssen vorab telefonisch Kontakt aufnehmen. Danach ist ein schriftlicher Förderantrag einzureichen. Soweit der Antragsteller nicht Eigentümer oder Verfügungsberechtigter ist, muss eine Vollmacht vorliegen. Beizufügen sind u. a. Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege, denkmalrechtliche/kirchenaufsichtliche Genehmigung, Kosten- und Finanzierungsplan, Fotos, Planunterlagen und baugeschichtliche Informationen.
Deadline: Jährlich bis zum 31. August; Förderzusage oder -absage im Frühjahr des Folgejahres