Projektförderung der Antonio Agnetti Stiftung
Who can apply: Projekte und Maßnahmen müssen mit der Stiftungssatzung im Einklang stehen und gemeinnützig sowie steuerbegünstigt im Sinne der §§ 51 ff. AO sein. Zusammenarbeit mit Gruppen, Organisationen, Körperschaften und Einrichtungen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken ist möglich. Keine Förderung von Freizeitaktivitäten. Keine direkte finanzielle Förderung für Privatpersonen.