Projektförderung Anstoß-Stiftung (jährliche Projektförderung)
Who can apply: Projekte, Initiativen und Einzelpersonen aus Stadt und Landkreis Gießen; Projekte müssen gemeinnützigen Zwecken dienen (vgl. Satzung, §53 Abgabenordnung, Kinder- und Jugendhilfe, Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen, Unterstützung Geflohener/Vertriebener u.ä.). Keine Förderung für feste Gehälter festangestellter Personen (Honorarkosten möglich). Anschaffungen, dringende Reparaturen und projektbezogene Kosten sind förderfähig; keine Investitionen in persönlichen Besitz.
Deadline: Jährlicher Antragsschluss: 30. November eines Jahres; Vergabeentscheidung spätestens im Februar des Folgejahres. In dringenden Notfällen sind abweichende, frühere Förderungen möglich (zeitnahe Förderung möglich).