Unsere Förderung
Who can apply: Antragstellende können gemeinnützige/steuerbegünstigte Körperschaften sein; die Stiftung fördert Projekte, die zu ihren Satzungszwecken passen. Neue Förderanträge können jeweils bis Ende Februar oder Ende September eingereicht werden. Die bewilligten Mittel sind zweckgebunden und müssen nachgewiesen werden.
Deadline: Ende Februar und Ende September eines Jahres; für 2026 zusätzlich Einsendeschluss 30.09.2026 für die Förderkulisse Altenhilfe.