Förderung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen
Who can apply: Förderfähig sind eingetragene Kulturdenkmale in Deutschland, die sich im Besitz von Privatpersonen, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften, Kommunen oder Landkreisen befinden. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte; Nicht-Eigentümer nur mit schriftlichem Einverständnis des Eigentümers. Die Maßnahme muss denkmalrechtlich und baurechtlich genehmigt sein, und der Antragsteller muss andere Finanzierungsquellen ausschöpfen.
Deadline: Antragsfrist bis 31. August für das Folgejahr; Entscheidung im 1. Jahresquartal.