Einzelfallhilfe (Individual Assistance)
Who can apply: Antragstellende müssen mindestens 60 Jahre alt und in Eglisau angemeldet sein. Gesuche müssen sich auf den Stiftungszweck ('Unterstützung in finanzieller Not' bzw. 'das Leben angenehmer und abwechslungsreicher gestalten') beziehen. Bei Personen gilt ein Maximalintervall von drei Jahren zwischen Gesuchen derselben Person/dem selben Ehe-/Konkubinatspaar. Sozialversicherungen/EL müssen ausgeschöpft sein; liquides Vermögen: Einzelperson < CHF 35'000, Ehepaar < CHF 60'000 (+ CHF 10'000 Zuschlag pro im Haushalt lebendem Kind in Ausbildung). Gesuche können auch von bevollmächtigten Personen oder fachlich qualifizierten Institutionen gestellt werden.
Deadline: Keine festen Fristen angegeben; Gesuche werden laufend geprüft und an der nächsten Stiftungsratssitzung behandelt. Für Anlässe (Ferien, Ausflüge) wird empfohlen, frühzeitig einzureichen, damit vor Durchführung entschieden werden kann.