Förderung sozialer Projekte und Institutionen im Raum Winterthur
Who can apply: Antragsberechtigt sind soziale Projekte und Institutionen mit klarer Trägerschaft und Struktur (z.B. Verein oder Stiftung). Die Leistung muss einer Vielzahl von Personen zugutekommen, im oder aus dem Raum Winterthur wirken und konfessionell neutral sein. Es werden keine Gesuche für wirtschaftliche Unterstützung einzelner Personen und keine Gesuche für den kulturellen Bereich entgegengenommen.
Deadline: Laufend; Einreichungen bis spätestens 15. Mai (Entscheid im Juni) und bis spätestens 15. Oktober (Entscheid im November).